Forschungsvorhaben: Empirische Bedingungen der Menschenwürde und ihr Schutz durch Soziale Arbeit
Prof. Dr. Jürgen Eilert
Soziale Arbeit, Schwerpunkt: Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
Als Hochschule, die christlichen Glauben und Sozialwissenschaften ins Gespräch bringen will, legt die CVJM-Hochschule Wert auf den kritischen Dialog zwischen (einerseits) empirischen Forschungsergebnissen mit (andererseits) Anthropologien und Theologien der Christenheit. Für den Dialog und die Integration empirischer und normativer Zusammenhänge hat sie ein prominentes Vorbild, auf dessen Folie die CVJM-Hochschule ihrer Integration normativer und empirischer Sachverhalte vorantreiben möchte: der Begriff der Menschenwürde, wie er das deutsche Verfassungsverständnis fundiert. Während das normative Menschenbild die humane Basis des verfassungsrechtlichen Sollens ins Spiel kommt, können und sollen empirische Aspekte des verfassungsstaatlichen Menschenbildes als Orientierungs- und Legitimationsbasis des Rechtes gelten. Diese empirischen Aspekte des Menschenbildes flie?en dabei durch Ergebnisse der empirischen Wissenschaften ein:
Das Menschenbild im Verfassungsstaat ist zwar genuin verfassungsrechtlicher Natur, doch entwickelt es sich im Kräftefeld der Kooperation mit anderen Wissenschaften: kulturwissenschaftlich. [1]
In einem sozial- und kulturwissenschaftlich akzentuierten Menschenbild sind also empirische und normative Aspekte so miteinander vermittelt, dass empirische Forschungsergebnisse in die Konkretion der Verfassungsnormen einfließen können und sollen. Empirische Forschungsergebnisse beschreiben - so gesehen - Aktualisierungsbedingungen menschlicher Würde. Damit ist das interdisziplinär angelegte Forschungsvorhaben meiner Professur beschrieben:
So ist es nicht nur möglich, sondern auch geboten, die empirischen Grundlagen der Gefährdung menschlicher Würde zu erforschen. Dabei sollen insbesondere Perspektiven und Forschungserträge der Soziobiologie, der Evolutionären Psychologie und der Neurowissenschaften für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sozialarbeitern synergetisch nutzbar gemacht werden. Dabei sind für mich folgende Fragen interessant:
- Welche evolutionspsychologischen, soziobiologischen bzw. neurowissenschaftlichen Faktoren beeinträchtigen, behindern oder zerstören verfassungsrechtliche Güter, die mit der Verantwortungsfähigkeit von Menschen zu tun haben?
- Durch welche Strategien, Methoden und Maßnahmen lassen sich biopsychosozialkulturelle Rahmenbedingungen schaffen, auf deren Grundlage die Eigenständigkeit und die Verantwortungsfähigkeit von Menschen geschützt, gefördert oder wiederhergestellt wird?
- Welche Forschungserträge der evolutionären Psychologie, Soziobiologie und Neurowissenschaften können für Handlungsfelder der Sozialen Arbeit nutzbar gemacht werden und was sagen diese Forschungserträge über diese Handlungsfelder aus?
Angesichts vielfältiger innerer und äußerer Bedrohungen menschlicher Freiheits- und Verantwortungsbedingungen soll meine Forschung dazu beitragen, dass das professionelle Bewusstsein über die empirischen Bedingungen menschlicher Freiheit und Verantwortung wissenschaftlich erhärtet und mit der Botschaft und den Traditionen des Christentums ins Gespräch gebracht werden kann. Identität und Verantwortung, die Grundlagen unseres Verfassungsstaates ruhen eben auf Bedingungen, die dieser Staat nicht selber schaffen kann, die er aber zu schützen und zu ermöglichen hat.
[1] Häberle (2005): Das Menschenbild im Verfassungsstaat (3.Aufl.). Berlin, S. 18f.

